Testament, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung, Überlassungsverträge, Vollmachten.
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Hausrat, Zugewinn und Vermögen.
Grundsätzlich ist eine Vertretung auf allen Rechtsgebieten und vor allen Amts, Land – und Oberlandesgerichten möglich.