Familienrecht

Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Hausrat, Zugewinn und Vermögen. Als Fachanwalt für Familienrecht sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gem. § 2 Fachanwaltsordnung nachgewiesen.


Mit der Trennung ergeben sich sofort viele, teilweise schwierige, rechtliche Fragen: 

Wie sollen die Rechtsverhältnisse der Kinder ausgestaltet werden?
Kann es bei der gemeinsamen Sorge bleiben? Müssen spezielle Umgangsregelungen getroffen werden? Können Eltern dies noch selbst leisten oder wird Hilfe durch Jugendamt oder Familiengericht benötigt?

Die Trennung führt zwingend zu einer Neuordnung der finanziellen Verhältnisse. Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten müssen berechnet und rechtswahrend geltend gemacht werden.

Können Ansprüche geändert oder angepasst werden, wenn Zeit vergangen ist und die Verhältnisse sich geändert haben?

Die Vermögensauseinandersetzung unter den Ehegatten muss vorbereitet werden. Hier verhält sich der Ausgleichspflichtige naturgemäß anders als der Ausgleichsberechtigte. 

Oftmals werden Regelungen zu Ehewohnung und dem Hausrat benötigt. Immobilien sind betroffen und müssen in die Auseinandersetzung ebenso wie vorhandene Verbindlichkeiten einbezogen werden.
Schließlich kann auch der Rentenausgleich im Scheidungsfall eine gewichtige Rolle spielen.

Ich berate und vertrete meine Mandanten auf allen Rechtsgebieten des Familienrechts, von der Erstberatung über die Gestaltung einer umfassenden Scheidungsfolgenvereinbarung bis

zum Gerichtsverfahren durch die Instanzen. Als Fachanwalt für Familienrecht sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gem. § 2 Fachanwaltsordnung nachgewiesen.